Fragen und Antworten zur Absage des Aletsch Halbmarathon 2020

Hier finden Sie die Antworten auf alle relevanten Fragen bezüglich der Absage Aletsch Halbmarathon 2020.

Ist die Austragung vom 20. / 21. Juni 2020 abgesagt?

JA, sowohl der Aletsch-Halbmarathon wie auch die Samstagrennen.

Ist ein Verschiebedatum auf einen späteren Zeitpunkt in diesem Jahr vorgesehen?

Nein. 

Wann findet der nächste AHM statt.

19./20. Juni 2021

Erhalte ich mein bezahltes Startgeld zurück?

Nein.

Wird das bezahlte Startgeld auf das Jahr 2021 übertragen?

Ja.

Muss ich mich erneut anmelden?

NEIN. Dein Startplatz behält seine Gültigkeit. Du brauchst nichts zu unternehmen.

Wie weiss ich, ob ich angemeldet bin?

Die Startliste 2021 findest du hier. (Startliste 2020)

Wie erfolgt der Übertrag auf die Starterliste 2021?

Die Teilnahme wird kostenlos auf das Jahr 2021 übertragen. Solltest du 2021 nicht starten können, bitten wir dich, per Mail (info@aletscharena.ch) deine Abmeldung mitzuteilen. Bei einer Abmeldung erfolgt keine Rückerstattung. Die Abmeldung hat bis 1. Oktober 2020 zu erfolgen.

Wenn du keine Nachricht erhalten hast, kann dies folgende Gründe haben.

Die E-Mail ist im Spam-Ordner gelandet. Prüfe bitte nochmals dein Postfach, oder es war eine andere Adresse bei uns hinterlegt.

Ich kann im nächsten Jahr am Anlass nicht teilnehmen, kann ich den Startplatz auf eine andere Person übertragen?

JA. Du kannst deinen Startplatz via Onlineformular auf jemand übertragen

Die Annullationsversicherung kann jedoch nicht übernommen werden.

Übertragungsgebühr von CHF 10.- ist von der neu startenden Person zu übernehmen.

Ich habe eine Annullationsversicherung abgeschossen.

Das Startgeld ist bei einer Eventabsage gemäss den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Annullationskosten-Versicherung /ERV) nicht gedeckt.

Hat der Aletsch-Halbmarathon eine Event-Ausfall Versicherung?

Der AHM hat keine Versicherung welche eine Absage, infolge höherer Gewalt oder behördlichem Entscheid abdeckt.

Was ist mit den Übernachtungskosten?

Diesbezüglich müssen Sie sich direkt mit dem Hotel respektive Wohnungsvermieter in Kontakt setzten, um die jeweiligen Rückersattungsregelungen in Erfahrung zu bringen.